Rechtsprechung
BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Widerruf eines Testaments; Aufhebung eines Vermächtnisses; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verletzung der Ermittlungspflicht des Gerichts
Verfahrensgang
- AG Ebersberg - VI 259/87
- LG München II, 11.07.1988 - 8 T 73/88
- BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 202
- FamRZ 1990, 318
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- BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Im Ergebnis hat es somit richtig auf die Voraussetzungen für eine Einziehung des Erbscheins abgestellt (vgl. BGHZ 40, 54/56; BayObLGZ 1982, 59/63; BayObLG FamRZ 1988, 1099/1100 m.w.Nachw.).Dies gilt auch, wenn für den Erblasser eine Gebrechlichkeitspflegschaft ( § 1910 Abs. 1 BGB ) bestanden hat (BayObLGZ 1982, 309/313; BayObLG Rpfleger 1988, 413/414 m.w.Nachw.).
- BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 188/80
Abgrenzung der Aufhebung eines früheren Testaments von dem Widerruf eines …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Hierfür genügt es, wenn die Widerrufsabsicht dem Testament im Weg der Auslegung entnommen werden kann (BGH NJW 1981, 2745).Ein früheres Testament wird nämlich dann durch ein späteres in vollem Umfang aufgehoben, wenn der Wille des Erblassers dahin ging, durch spätere letztwillige Verfügung die Erbfolge abschließend und umfassend (ausschließlich) zu regeln, wobei es nicht darauf ankommt, ob er an seine frühere Verfügung überhaupt gedacht hat (vgl. BGH LM § 2258 BGB Nr. 1; BGH NJW 1981, 2745/2746 und 1985, 969; …
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Dies gilt auch, wenn für den Erblasser eine Gebrechlichkeitspflegschaft ( § 1910 Abs. 1 BGB ) bestanden hat (BayObLGZ 1982, 309/313; BayObLG Rpfleger 1988, 413/414 m.w.Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
1b Z 4/65">BayObLGZ 1965, 86/91; BayObLG Rpfleger 1980, 471/472 und … - BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Verfahren auf Erteilung …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Der Senat kann die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung nur dahin nachprüfen, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), dabei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze sowie feststehende Erfahrungssätze verstoßen wurde, und ob die Beweisanforderungen zu niedrig oder zu hoch angesetzt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1983, 204/207; BayObLG FamRZ 1988, 96/97). - BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Im Ergebnis hat es somit richtig auf die Voraussetzungen für eine Einziehung des Erbscheins abgestellt (vgl. BGHZ 40, 54/56; BayObLGZ 1982, 59/63; BayObLG FamRZ 1988, 1099/1100 m.w.Nachw.). - BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Die Auslegung eines Testaments durch die Richter der Tatsacheninstanz bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BayObLGZ 1988, 42/47 m.w.Nachw.). - BGH, 07.11.1984 - IVa ZR 77/83
Umfassende Neuordnung der erbrechtlichen Verhältnisse mit einem späteren …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Ein früheres Testament wird nämlich dann durch ein späteres in vollem Umfang aufgehoben, wenn der Wille des Erblassers dahin ging, durch spätere letztwillige Verfügung die Erbfolge abschließend und umfassend (ausschließlich) zu regeln, wobei es nicht darauf ankommt, ob er an seine frühere Verfügung überhaupt gedacht hat (vgl. BGH LM § 2258 BGB Nr. 1; BGH NJW 1981, 2745/2746 und 1985, 969; … - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Vielmehr hat es beachtet, daß bei der Auslegung eines Testaments gemäß § 133 BGB der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Wortlaut zu haften ist (BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] /45; … - BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Dies ist nicht zulässig (BayObLG FamRZ 1986, 608/610 m.w.Nachw.). - BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83
Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament …
- BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81
Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines …